Mythos: „Zeitarbeit wird schlecht bezahlt.“
Diesen Satz hören wir immer wieder. Doch stimmt das wirklich?
Wir sagen: Nein – denn ein Blick auf die Fakten zeigt ein differenzierteres Bild.
In der Zeitarbeit gelten klare gesetzliche und tarifliche Regelungen. Die tarifliche Lohnuntergrenze liegt aktuell bei 14,96 € pro Stunde und damit rund 7,6 % über dem gesetzlichen Mindestlohn. Hinzu kommen – je nach Branche und Einsatz – mögliche Branchenzuschläge sowie weitere Zuschläge, beispielsweise für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit.
Auch beim Thema Gleichbehandlung gibt es eindeutige Vorgaben: Tarifverträge, gesetzliche Regelungen und das sogenannte Equal Pay sorgen für verbindliche Rahmenbedingungen. Wird kein Tarifvertrag angewendet, greift der Gleichstellungsgrundsatz nach § 8 AÜG.
Natürlich gibt es – wie in jeder Branche – unterschiedliche Erfahrungen. Das pauschale Vorurteil „Zeitarbeit wird schlecht bezahlt“ entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Rahmenbedingungen.
Deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen und mit Fakten statt mit Vorurteilen zu arbeiten. Denn wer über unsere Branche spricht, sollte alle Aspekte kennen. Mit dieser kleinen Serie möchten wir gängige Mythen rund um die Zeitarbeit verständlich erklären und sachlich einordnen. Ein besonderer Dank gilt dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP - Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.) für die bereitgestellten Informationen und Inhalte.
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