Mythos: „Sicherer Job, volle Absicherung – von Anfang an!“
Viele Menschen sind unsicher, welche arbeitsrechtlichen Regelungen in der Zeitarbeit gelten. Tatsächlich basiert die Beschäftigung in der Zeitarbeit auf einem regulären Arbeitsverhältnis mit klaren gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen.
Wer in der Zeitarbeit tätig ist, schließt seinen Arbeitsvertrag direkt mit dem Personaldienstleister ab. Damit gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, einschließlich des Kündigungsschutzes sowie der Absicherung durch die Sozialversicherung. Beschäftigte sind somit wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Beschäftigungsverhältnissen sozial abgesichert.
Ein häufiges Vorurteil lautet zudem, dass ohne einen aktuellen Einsatz auch kein Einkommen gezahlt werde. Tatsächlich besteht das Arbeitsverhältnis unabhängig vom jeweiligen Kundeneinsatz fort. Im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen erhalten Beschäftigte auch in einsatzfreien Zeiten ihr vereinbartes Entgelt.
Darüber hinaus bestehen selbstverständlich Ansprüche auf bezahlten Urlaub sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Leistungen sind fester Bestandteil eines regulären Arbeitsverhältnisses und gelten ebenso in der Zeitarbeit.
Das Vorurteil, Zeitarbeit sei grundsätzlich unsicher oder biete keine soziale Absicherung, entspricht daher nicht den tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wie in jeder Branche können individuelle Erfahrungen unterschiedlich sein – die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen schaffen jedoch eine verlässliche Basis für Beschäftigte.
Deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen und mit Fakten statt mit Vorurteilen zu arbeiten. Denn wer über unsere Branche spricht, sollte alle Aspekte kennen. Mit dieser kleinen Serie möchten wir gängige Mythen rund um die Zeitarbeit verständlich erklären und sachlich einordnen.
Ein besonderer Dank gilt dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP – Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.) für die bereitgestellten Informationen und Inhalte.
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